Freitag, 3. September 2010
 
 
             

Aktion Sicheres Nightlife

Teilnehmende Mitglieder

Teilnehmende Mitglieder

::  Agostea,  , 76137 Karlsruhe

::  Allvitalis Cocktailbar,  , 76133 Karlsruhe
wichtige Infos

::  Aposto,  , 76133 Karlsruhe
wichtige Infos Mittagstisch

::  Beim Schupi,  , 76185 Karlsruhe - Grünwinkel
Basisinfo

::  Brasil,  , 76133 Karlsruhe
wichtige Infos

::  Club Le Carambolage,  , 76133 Karlsruhe
Basisinfo

::  CO2 - Discopark Karlsruhe,  , 76139 Karlsruhe
Basisinfo

::  Die Stadtmitte,  , 76137 Karlsruhe
wichtige Infos

::  E - Der Club,  , 76133 Karlsruhe
wichtige Infos

::  El Taquito,  , 76133 Karlsruhe
Basisinfo

:: Elio's Bar im Queens Hotel,  , 76137 Karlsruhe
Basisinfo

::  Excellence Gastro,  , 76133 Karlsruhe

::  Flughafen Casino Restaurant - Nymphengarten,  , 76139 Karlsruhe
wichtige Infos

::  FreshSub Kaiserpassage - Deine Sandwichbar,  , 76133 Karlsruhe
wichtige Infos

::  K5,  , 76133 Karlsruhe

::  Kiwi,  , 76133 Karlsruhe
Basisinfo

::  Kofflers Heuriger,  , 76199 Karlsruhe
wichtige Infos

::  Kofflers Wiener Beisel,  , 76133 Karlsruhe
Basisinfo

::  Krokokeller,  , 76133 Karlsruhe
wichtige Infos

::  La Cage,  , 76133 Karlsruhe
wichtige Infos Mittagstisch

::  Loc Kunst- und Kultur-Caffé,  , 76137 Karlsruhe
Basisinfo

::  luxor,  , 76133 Karlsruhe

::  Panama Club,  , 76133 Karlsruhe
wichtige Infos

::  Sean O'Casey's Irish Pub,  , 76133 Karlsruhe

::  Spa - Club - Bar - Lounge,  , 76133 Karlsruhe
wichtige Infos

:: Titanic,  , 76133 Karlsruhe
Basisinfo

"Tolle Clubs, tolle Diskotheken, tolle Bars, tolles Nachtleben" - die Fächerstadt erwacht nachts so richtig zum Leben und das Publikum weiß dies zu schätzen. Dass man in Karlsruhe leicht zum "Nachtschwärmer" werden kann, das ist nicht nur auf das für alle Altersgruppen attraktive und vielseitige Nightlife-Angebot in der Fächerstadt zurückzuführen, sondern vor allem auf den Aspekt der Sicherheit.

 

Das persönliche Sicherheitsgefühl ist ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung des Nachtprogramms einer Stadt. Stadtsoziologische Beobachtungen weisen darauf hin, wie eng sicheres Nachtleben und positives Stadtimage miteinander verknüpft sind. Wie man beides gemeinsam zu positiven Ergebnissen führen kann, zeigt das in Karlsruhe im Herbst 2004 gestartete und in Deutschland bisher einmalige Projekt "Sicheres Nightlife".

 

Dank Institutionen-übergreifender, intensiver Zusammenarbeit des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Stadt Karlsruhe / Polizeibehörde, der City Initiative Karlsruhe (CIK) mit ihren Mitgliedern und dem Stadtmarketing ist es gelungen ein konzeptionell wirkungsvolles Nightlife-Sicherheitspaket zu schnüren. Das von der Projektgruppe mit fachlicher Unterstützung eines Karlsruher Juristen entwickelte Konzept beinhaltet dabei vor allem "Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Hausverboten".

 

Hintergrundinformation

Die Sicherheit und Ordnung vor allem in den Nachtstunden zu gewährleisten und hierbei zukünftig Ausschreitungen unfriedlicher Personen zu verhindern bzw. zu reduzieren sowie den ordnungsgemäßen Gaststättenbetrieb zu gewährleisten, ist das vorrangige Ziel dieses Projektes "Sicheres Nightlife" welches von der Stadt Karlsruhe / Polizeibehörde,

Polizeipräsidium Karlsruhe und City Initiative Karlsruhe mit deren Mitgliedern umgesetzt wird.

Um insbesondere Gewalttäter aus dem Bereich der Nachtgastronomie fernzuhalten und damit eine friedliche und attraktive Szene zu gewährleisten, haben sich die Mitgliedsbetriebe verpflichtet gewaltgeneigte Personen bei Vorfällen aus ihren Betrieben zu verweisen (örtliches Verbot) und entsprechende Hausverbote aus anderen Mitgliedsbetrieben (überörtliche Hausverbote) anzuerkennen.

 

Dazu gehört auch die Festsetzung von Hausverboten gegen Personen, die im Bereich der Gaststätten sicherheitsgefährdend, sei es gewalttätig oder sonst erheblich störend, aufgefallen sind.

 

"DFB"-Konzept auf Karlsruhe übertragen

Das sehr erfolgreiche Projekt in Deutschland "Stadionverbot" wurde von einem Juristen der City Initiative Karlsruhe, zusammen mit dem Polizeipräsidium und der Stadt Karlsruhe / Polizeibehörde, für Karlsruhe entwickelt. Die Projektumsetzung basiert auf der Grundlage der privatrechtlichen Richtlinien des DFB (Deutscher Fußball Bund) zu den Stadionverboten.

Das heißt auf Karlsruhe übertragen, wenn ein Sprayer, Randalierer und Ruhestörer etc. auffällig wird kann er ein Hausverbot nicht nur für eine Lokalität bekommen, sondern das Hausverbot gilt dann auch für alle angeschlossenen Unternehmen.

 

Kommen diese Personenkreise weiter in den Gaststättenbetrieb und werden sie auffällig, so kann dieses Verhalten auf Grund des bereits ausgesprochenen Hausverbots sofort wirksam als Straftat geahndet werden.

 

Hausverbot:

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft "Sicheres Nightlife" verpflichten sich, "gewalttätige Personen bei Vorfällen aus ihren Betrieben zu verweisen (örtliches Verbot) und entsprechende Hausverbote aus anderen Mitgliedsbetrieben (überörtliche Hausverbote) anzuerkennen."

 

Wer in einer der Firmen Ärger macht, bekommt bei allen teilnehmenden Mitgliedern Hausverbot. Sinn und Zweck des überörtlichen Hausverbotes ist es, durch ein erhebliches Abschreckungspotential zukünftige Gewalttaten entgegen zu wirken.

 

Hierunter fallen insbesondere:

 

  • Körperverletzungsdelikte, -Sachbeschädigung,
  • Besprühen oder Beschreiben von Dingen mit Graffiti oder Ähnliches (auch ohne Strafanzeige),
  • Sexualdelikte, wie z. B. sexuelle Belästigung, -Raub- und Diebstahlsdelikte, -Nötigung,
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Waffen- oder Sprengstoffgesetz,
  • Fremdenfeindliche oder rechtsextremistische Handlungen, insbesondere das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen, Emblemen und Beleidigungen aus rassistischen bzw. fremdenfeindlichen Motiven,
  • Benutzung von Reizgasen (Pfefferspray und Ähnliches) innerhalb der Räumlichkeiten oder willkürliches Benutzen von Reizgasen im Zusammenhang mit dem Besuch des Mitgliedsbetriebes,
  • Einbringen und/ oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen.

Unabhängig hiervon soll ein überörtliches Hausverbot ferner ausgesprochen werden, wenn die Polizei hinzugezogen werden muss zur Durchsetzung von Personalienfeststellungen, örtlichen Hausverboten, Platzverweisen oder Ingewahrsamnahme zur Verhinderung anlassbezogener Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch des Mitgliedsbetriebes.

 

Der Rechtsanwalt überprüft auch bei der Erteilung eines Hausverbotes, ob der betreffenden Person bereits ein Hausverbot erteilt wurde. Sollte dies der Fall sein, so wird namens und in Vollmacht des berechtigten Mitgliedsbetriebes Strafantrag wegen Hausfriedensbruches gestellt. Das bereits bestehende Hausverbot wird dann um weitere zwei Jahre verlängert.

 

 

 
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