Freitag, 10. Februar 2012
 
 
             

KFZ-Zulassung

Für die Zulassung eines Neuwagens benötigen Sie folgende Unterlagen:
Deckungskarte Ihrer Kfz-Versicherung.
Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II*
Personalausweis bzw. Reisepass (für den Fall, dass die Zulassung durch eine fremde Person erfolgt, benötigt diese den Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine Vollmacht des Fahrzeughalters)

 

Zusätzlich sind bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens noch folgende Dokumente notwendig: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I*
Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
Bisherige Kfz-Schilder (sowohl für stillgelegte Fahrzeuge aus dem gleichen Zulassungsbezirk als auch für Fahrzeuge aus einem anderen Zulassungsbezirk) Saisonkennzeichen - Eine sinnvolle Alternative, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr benötigen.

 

Bei einem Saisonkennzeichen können Sie selbst entscheiden, für welche Monate Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Denn Saisonkennzeichen gelten im Gegensatz zu normalen Kennzeichen nicht das ganze Jahr über, sondern immer nur während eines vorher festgelegten Zeitraumes, z.B. von April bis Oktober. Der Zeitraum kann dabei zwischen 2 und 11 Monaten betragen, wobei ein Saisonkennzeichen hierbei stets den Beginn- und den Endmonat auf dem amtlichen Kennzeichen aufführt.

 

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