Zur reibungslosen Durchführung und Erleichterung von Umzügen besteht für Sie die Möglichkeit vor Ihrer Wohnung eine Parkfläche zu reservieren.
Dies selbstverständlich nur dann, wenn es sich dabei auch um einen legalen und sonst nicht eingeschränkten Parkplatz handelt. Hierfür müssen Haltverbotschilder aufgestellt werden.