Freitag, 10. Februar 2012
 
 
             

Rettungsdienste

Verhalten bei Notfällen

Notarzt    112

Rettungsleitstelle  1 92 22 

 

Bitte bei Anruf sofort folgende Informationen durchgeben:

Wo ist der Unfall?

Was ist passiert?

Wieviel Verletzte / Erkrankte?

Welche Art Verletzungen /Erkrankungen?

Warten auf Rückfragen, nicht gleich auflegen!

 

 

Rettungsdienst

 

Rettungsdienst ist Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Rettungsdienstgesetz. Diese Gesetze garantieren eine notfallmedizinische Versorgung im Notfall mit anschließendem Transport in eine geeignete Klinik. Die Zeit vom Eingang des Notrufes in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes an der Einsatzstelle wird als Hilfsfrist bezeichnet. Die gesetzliche Hilfsfrist in Baden-Württemberg beträgt 15 Minuten. Desweiteren wird durch das Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg geregelt, dass die Rettungsleitstelle bei Notfalleinsätzen das Rettungsmittel einsetzen muß, welches den kürzesten Weg zum Notfallort hat. 
 

Bei Notfallrettungseinsätzen werden Patienten von einem Rettungsassistenten im Rettungswagen versorgt und befördert. Der Rettungswagen kommt bei Notfallpatienten zum Einsatz, bei denen Störungen der Vitalfunktionen vorliegen oder zu erwarten sind. Des Weiteren werden hier Patienten versorgt und befördert, die die spezielle Ausrüstung eines Rettungswagens aufgrund ihrer Verletzung oder ihres Krankheitsbildes benötigen bzw. von Rettungsfachpersonal betreut oder überwacht werden müssen. Wenn es der Zustand des Patienten erfordert, wird zusätzlich ein Notarzt hinzugezogen, der dann unter Mitarbeit der Rettungsassistenten den Notfallpatienten versorgt und bei Bedarf in die Klinik begleitet. Der Notarzt wird entweder mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder mit einem Rettungshubschrauber (RTH) zur Einsatzstelle gebracht.

 

Im Rettungsdienstbereich Karlsruhe werden bei Bedarf (vor allem im ländlichen Bereich) sog. Notfallhilfe-Teams (First-Responder-/Helfer-vor-Ort-System) zur Erstversorgung durch die Rettungsleitstelle mitalarmiert. Hierbei handelt es sich im Regelfall um ehrenamtliche Helfer, die in ihrem Heimatort bei Notfällen zur Erstversorgung von Notfallpatienten zur Verfügung stehen. Ziel ist es, durch Erstmaßnahmen (z.B. Beatmung, Sauerstoffgabe...) bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, durch die ehrenamtlichen Sanitätshelfer den Notfallpatienten zu helfen bzw. diese vor vermeidbaren Organschäden zu bewahren.

 

 

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